Ab 6. Januar 2025 dürfen Schiffe im Greifen wieder einwassern, solange sie ausschliesslich im Greifensee verkehren. Dieser muss zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Dies soll verhindern, dass die schädliche Quaggamuschel in den See verschleppt wird. Als definitive Massnahme gegen die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Tiere und Pflanzen in unseren Gewässern plant der Kanton Zürich die Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Verlauf des 2. Quartals 2025.